Pflegegeld 2026 – Alle Beträge im Überblick
Was steht Ihnen an Pflegegeld zu? Hier finden Sie alle aktuellen Beträge nach Pflegegrad, die Voraussetzungen für den Bezug und die wichtigen Fristen für den Beratungseinsatz.
Pflegegeld-Tabelle 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Beratungseinsatz |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | Freiwillig (1x/Halbjahr) |
| Pflegegrad 2 | 332€ | 761€ | Halbjährlich (alle 6 Monate) |
| Pflegegrad 3 | 573€ | 1.432€ | Halbjährlich (alle 6 Monate) |
| Pflegegrad 4 | 765€ | 1.778€ | Vierteljährlich (alle 3 Monate) |
| Pflegegrad 5 | 947€ | 2.200€ | Vierteljährlich (alle 3 Monate) |
Stand: 2026. Beträge pro Monat. Quelle: §37 Abs. 1 SGB XI, §36 SGB XI
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für Personen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es ist eine Alternative zur Sachleistung (professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) und soll die Pflege durch nahestehende Personen finanziell unterstützen.
Voraussetzung für den Bezug ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) und die häusliche Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein reguläres Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 125€ monatlich.
Gut zu wissen: Kombileistung
Sie können Pflegegeld und Sachleistungen auch kombinieren. Wenn Sie z.B. 50% der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie zusätzlich 50% des Pflegegeldes. So können Sie professionelle Pflege und Angehörigenpflege flexibel miteinander verbinden.
Wichtig: Auch bei der Kombileistung ist der Beratungseinsatz verpflichtend, wenn Sie den Pflegegeldanteil beziehen.
Warum ist der Beratungseinsatz bei Pflegegeld Pflicht?
Wer Pflegegeld bezieht, wird nicht regelmäßig von einem professionellen Pflegedienst betreut. Der Gesetzgeber hat deshalb den Beratungseinsatz als Qualitätssicherungsmaßnahme eingeführt. Er stellt sicher, dass die häusliche Pflege den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht wird.
Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung. Die Pflegefachkraft gibt Tipps, beantwortet Fragen und hilft, die Pflegesituation zu verbessern. Die Fristen für den Nachweis sind gesetzlich festgelegt – bei Versäumnis droht eine Kürzung des Pflegegeldes.
Pflegegeld im Detail
Pflegegrad 1
Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag von 125€/Monat
Beratungseinsatz: Freiwillig (1x/Halbjahr)
Pflegegrad 2 – 332€/Monat
Kombileistung aus Pflegegeld und Sachleistung möglich
Beratungseinsatz: Halbjährlich (alle 6 Monate)
Pflegegrad 3 – 573€/Monat
Kombileistung möglich, Verhinderungspflege 1.612€/Jahr
Beratungseinsatz: Halbjährlich (alle 6 Monate)
Pflegegrad 4 – 765€/Monat
Anspruch auf Tages- und Nachtpflege zusätzlich
Beratungseinsatz: Vierteljährlich (alle 3 Monate)
Pflegegrad 5 – 947€/Monat
Höchster Pflegegrad, umfangreiche Leistungsansprüche
Beratungseinsatz: Vierteljährlich (alle 3 Monate)
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