✓Zugelassener Pflegedienst · §37.3 SGB XI
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Lesezeit: 5 Minuten•Aktualisiert: Juni 2026

Beratungseinsatz per Video – Geht das?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen ist der Beratungseinsatz per Video-Call vollständig anerkannt. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Voraussetzungen, Ablauf und welche Pflegekassen den digitalen Beratungseinsatz akzeptieren.

Kurze Antwort: Ja, der Video-Beratungseinsatz ist anerkannt

Seit der Gesetzesänderung können Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI unter bestimmten Voraussetzungen per Video durchgeführt werden. Alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen in Deutschland erkennen dies an.

Voraussetzungen für den Video-Beratungseinsatz

Vorheriger Vor-Ort-Besuch

Der vorherige Beratungseinsatz muss persönlich bei Ihnen zu Hause durch einen zugelassenen Pflegedienst stattgefunden haben. Erst danach ist der Wechsel auf Video möglich.

Einverständnis der pflegebedürftigen Person

Die pflegebedürftige Person (oder deren Bevollmächtigter) muss der Video-Beratung ausdrücklich zustimmen.

Technische Ausstattung

Ein Gerät mit Kamera und Mikrofon (Smartphone, Tablet oder Laptop) sowie eine Internetverbindung. Es muss keine Software installiert werden.

Wichtiger Hinweis

Der erste Beratungseinsatz nach Einstufung in einen Pflegegrad muss immer persönlich vor Ort stattfinden. Erst die Folgetermine können per Video durchgeführt werden. Falls Sie noch nie einen Beratungseinsatz hatten, buchen Sie bitte einen Vor-Ort-Termin bei einem lokalen Pflegedienst.

Vorteile des Video-Beratungseinsatzes

Video-Beratung

  • Keine Anfahrt nötig
  • Termine kurzfristig verfügbar
  • Kein Fremder in Ihrer Wohnung
  • Nachweis sofort digital
  • Bundesweit verfügbar
  • Ideal für berufstätige Angehörige

Vor-Ort-Beratung

  • Persönlicher Kontakt
  • Direkte Begutachtung der Wohnsituation
  • Prüfung der Pflegehilfsmittel vor Ort
  • Für Erstberatung verpflichtend
  • Terminvergabe oft wochenlang
  • Anwesenheit zu Hause erforderlich

Welche Pflegekassen akzeptieren den Video-Beratungseinsatz?

Alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen in Deutschland erkennen den Video-Beratungseinsatz an, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:

AOKTK (Techniker)BARMERDAK-GesundheitIKKBKKKKHHEKKnappschaftSVLFGPrivate Pflegeversicherungen

Wir rechnen die gesetzliche Vergütung direkt mit Ihrer Kasse ab – für Sie entstehen keine Kosten.

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