Beratungseinsatz per Video – Geht das?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen ist der Beratungseinsatz per Video-Call vollständig anerkannt. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Voraussetzungen, Ablauf und welche Pflegekassen den digitalen Beratungseinsatz akzeptieren.
Kurze Antwort: Ja, der Video-Beratungseinsatz ist anerkannt
Seit der Gesetzesänderung können Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI unter bestimmten Voraussetzungen per Video durchgeführt werden. Alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen in Deutschland erkennen dies an.
Voraussetzungen für den Video-Beratungseinsatz
Vorheriger Vor-Ort-Besuch
Der vorherige Beratungseinsatz muss persönlich bei Ihnen zu Hause durch einen zugelassenen Pflegedienst stattgefunden haben. Erst danach ist der Wechsel auf Video möglich.
Einverständnis der pflegebedürftigen Person
Die pflegebedürftige Person (oder deren Bevollmächtigter) muss der Video-Beratung ausdrücklich zustimmen.
Technische Ausstattung
Ein Gerät mit Kamera und Mikrofon (Smartphone, Tablet oder Laptop) sowie eine Internetverbindung. Es muss keine Software installiert werden.
Wichtiger Hinweis
Der erste Beratungseinsatz nach Einstufung in einen Pflegegrad muss immer persönlich vor Ort stattfinden. Erst die Folgetermine können per Video durchgeführt werden. Falls Sie noch nie einen Beratungseinsatz hatten, buchen Sie bitte einen Vor-Ort-Termin bei einem lokalen Pflegedienst.
Vorteile des Video-Beratungseinsatzes
Video-Beratung
- Keine Anfahrt nötig
- Termine kurzfristig verfügbar
- Kein Fremder in Ihrer Wohnung
- Nachweis sofort digital
- Bundesweit verfügbar
- Ideal für berufstätige Angehörige
Vor-Ort-Beratung
- Persönlicher Kontakt
- Direkte Begutachtung der Wohnsituation
- Prüfung der Pflegehilfsmittel vor Ort
- Für Erstberatung verpflichtend
- Terminvergabe oft wochenlang
- Anwesenheit zu Hause erforderlich
Welche Pflegekassen akzeptieren den Video-Beratungseinsatz?
Alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen in Deutschland erkennen den Video-Beratungseinsatz an, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:
Wir rechnen die gesetzliche Vergütung direkt mit Ihrer Kasse ab – für Sie entstehen keine Kosten.
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