✓Zugelassener Pflegedienst · §37.3 SGB XI
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Lesezeit: 5 Minuten•Aktualisiert: Juni 2026

Beratungseinsatz vergessen? Das können Sie jetzt tun

Sie haben den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI verpasst oder vergessen? Keine Panik – in den meisten Fällen lässt sich das noch lösen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist.

Wichtig: Handeln Sie schnell!

Je schneller Sie den Beratungseinsatz nachholen, desto größer die Chance, eine Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden. Die Pflegekasse zeigt sich in der Regel kulant, wenn Sie zeitnah aktiv werden.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht nachgewiesen wird?

1

Schriftliche Mahnung der Pflegekasse

Die Pflegekasse fordert Sie auf, den Nachweis innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Diese Frist beträgt in der Regel 4 Wochen.

2

Kürzung des Pflegegeldes um 50%

Wird auch die Nachfrist versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld um die Hälfte kürzen. Bei Pflegegrad 3 bedeutet das z.B. eine Kürzung von 573€ auf ca. 287€ monatlich.

3

Vollständige Streichung des Pflegegeldes

Bei weiterem Versäumnis kann die Pflegekasse das Pflegegeld komplett einstellen – bis der Nachweis erbracht wird.

So viel Pflegegeld steht auf dem Spiel

PflegegradPflegegeld/MonatBei 50% KürzungFrist
Pflegegrad 2332€166€Halbjährlich
Pflegegrad 3573€287€Halbjährlich
Pflegegrad 4765€383€Vierteljährlich
Pflegegrad 5947€474€Vierteljährlich

Stand: 2026. Quelle: §37 Abs. 1 SGB XI

Beratungseinsatz vergessen – 3 Schritte zur Lösung

Schritt 1

Termin sofort buchen

Buchen Sie schnellstmöglich einen Beratungseinsatz. Bei uns sind Termine oft noch am gleichen Tag verfügbar – bequem per Video.

Schritt 2

Pflegekasse informieren

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie den Termin nachgeholt haben. Der Nachweis wird direkt von uns digital übermittelt.

Schritt 3

Erinnerung einrichten

Wir erinnern Sie automatisch per WhatsApp an Ihre nächsten Termine – so verpassen Sie nie wieder eine Frist.

Häufige Fragen bei verpasstem Beratungseinsatz

Kann ich den Beratungseinsatz nachholen?

Ja, in den meisten Fällen gewährt die Pflegekasse eine Nachfrist. Handeln Sie schnell und buchen Sie umgehend einen Termin. Je früher Sie reagieren, desto wahrscheinlicher ist es, dass keine Kürzung erfolgt.

Muss ich die Pflegekasse selbst informieren?

Wenn Sie Ihren Beratungseinsatz bei uns durchführen, übermitteln wir den Nachweis automatisch an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Bekomme ich das gekürzte Pflegegeld zurück?

Bereits gekürztes Pflegegeld wird in der Regel nicht rückwirkend nachgezahlt. Umso wichtiger ist es, die Frist schnellstmöglich nachzuholen, damit die Kürzung nicht weiter andauert.

Jetzt schnell nachholen – Termin in wenigen Minuten

Buchen Sie jetzt Ihren Beratungseinsatz und sichern Sie Ihr Pflegegeld. Termine sind oft noch heute verfügbar.

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