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6 Min Lesezeit
•22. Juni 2026

Pflege 2026: Was sich beim Beratungseinsatz ändert

Ab 2026 gelten neue Regeln für den Beratungseinsatz. Pflegegrad 4 und 5 brauchen nur noch halbjährlich statt vierteljährlich. Was bedeutet das für Sie?

Pflegedienst Kolbe
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Pflege 2026: Was sich beim Beratungseinsatz ändert

Pflege 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das Jahr 2026 bringt spürbare Erleichterungen für Pflegegeldempfänger. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege verändert unter anderem die Regelungen für den verpflichtenden Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI.

Für viele pflegende Angehörige bedeutet das: weniger Termine, weniger Stress – aber weiterhin volle Absicherung des Pflegegeldes.

Was sich beim Beratungseinsatz konkret ändert

Neue einheitliche Frist: Halbjährlich für alle

Bisher mussten Personen mit Pflegegrad 4 und 5 ihren Beratungseinsatz vierteljährlich (alle 3 Monate) nachweisen. Ab 2026 gilt für alle Pflegegrade (2-5) eine einheitliche Frist:

  • Pflegegrad 2-5: Halbjährlicher Beratungseinsatz (alle 6 Monate)
  • Pflegegrad 1: Weiterhin freiwillig, einmal pro Halbjahr abrufbar

Das bedeutet für Betroffene mit Pflegegrad 4 oder 5: Statt 4 Pflichttermine pro Jahr sind es nun nur noch 2.

Video-Beratung wird weiter gestärkt

Die Möglichkeit, den Beratungseinsatz per Video durchzuführen, besteht bereits seit einigen Jahren. Mit den neuen Regelungen wird diese Option weiter gestärkt und vereinfacht. Voraussetzung bleibt, dass der vorherige Beratungseinsatz persönlich vor Ort stattgefunden hat.

Was bedeutet das für Ihr Pflegegeld?

An den Pflegegeld-Beträgen selbst ändert sich durch die neue Regelung nichts. Die aktuellen Sätze bleiben bestehen:

PflegegradPflegegeld/MonatBeratungseinsatz
Pflegegrad 2332 €Halbjährlich
Pflegegrad 3573 €Halbjährlich
Pflegegrad 4765 €Halbjährlich (NEU)
Pflegegrad 5947 €Halbjährlich (NEU)

Wichtig: Auch wenn die Frequenz sinkt – der Beratungseinsatz bleibt verpflichtend. Wer ihn versäumt, riskiert weiterhin eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen Sie Ihre aktuelle Frist: Wann war Ihr letzter Beratungseinsatz? Berechnen Sie, wann der nächste fällig ist.
  2. Buchen Sie rechtzeitig: Auch mit der neuen Halbjahresfrist sollten Sie nicht bis zur letzten Minute warten.
  3. Nutzen Sie die Video-Beratung: Bequem von zu Hause, ohne Wartezeit und mit sofortigem Nachweis.

Unser Tipp: Automatische Erinnerung

Bei Beratungseinsatz.online erinnern wir Sie automatisch per WhatsApp, wenn Ihr nächster Beratungseinsatz fällig wird. So müssen Sie nie wieder selbst an die Fristen denken – und Ihr Pflegegeld ist gesichert.

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