✓Zugelassener Pflegedienst · §37.3 SGB XI
Startseite›Blog›Beratungseinsatz: Wer zahlt und was kostet es wirklich?
Beratungseinsatz
4 Min Lesezeit
•22. Juni 2026

Beratungseinsatz: Wer zahlt und was kostet es wirklich?

Viele Pflegebedürftige fragen sich: Ist der Beratungseinsatz wirklich kostenlos? Die klare Antwort: Ja. Hier erfahren Sie, warum.

Pflegedienst Kolbe
Zugelassener Pflegedienst · Seit über 30 Jahren
Beratungseinsatz: Wer zahlt und was kostet es wirklich?

Beratungseinsatz: Kostenlos – aber warum?

Eine der häufigsten Fragen, die uns erreicht: „Muss ich für den Beratungseinsatz etwas bezahlen?“ Die Antwort ist eindeutig: Nein. Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie als Pflegegeldempfänger vollständig kostenlos.

Doch wie funktioniert das genau? Und warum bieten Pflegedienste diesen Service kostenfrei an? Hier erklären wir die Hintergründe.

So funktioniert die Abrechnung

Der Beratungseinsatz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung der Pflegeversicherung. Das bedeutet:

  1. Sie buchen den Termin – bei einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle.
  2. Die Beratung findet statt – entweder vor Ort bei Ihnen zu Hause oder per Video.
  3. Der Pflegedienst rechnet ab – direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen nichts bezahlen, nichts vorschiessen und keine Rechnung einreichen.

Es gibt keine Zuzahlung, keine Eigenanteile und keine versteckten Kosten.

Wie hoch ist die Vergütung?

Die Vergütungssätze werden jährlich von den Landesverbänden der Pflegekassen festgelegt und können je nach Bundesland leicht variieren. Die Vergütung deckt folgende Leistungen ab:

  • Das Beratungsgespräch selbst (ca. 20 Minuten)
  • Die Dokumentation der Pflegesituation
  • Die Erstellung des offiziellen Nachweises
  • Die Übermittlung an die Pflegekasse
  • Bei Vor-Ort-Besuchen: die Anfahrt

Gilt das auch für die Video-Beratung?

Ja. Die Pflegekasse übernimmt die gleiche Vergütung für eine Video-Beratung wie für einen Hausbesuch. Für Sie als Pflegegeldempfänger gibt es keinen finanziellen Unterschied – egal ob Sie sich für die Beratung vor Ort oder per Video entscheiden.

Warum ist der Beratungseinsatz überhaupt Pflicht?

Der Gesetzgeber hat den Beratungseinsatz als Qualitätssicherungsmassnahme eingeführt. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, werden Sie nicht regelmäßig von einem professionellen Pflegedienst betreut. Der Beratungseinsatz stellt sicher, dass:

  • Die Pflege den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht
  • Pflegende Angehörige Unterstützung und Beratung erhalten
  • Mögliche Verbesserungen (z.B. Hilfsmittel, Höherstufung) erkannt werden
  • Die Pflegequalität in der häuslichen Pflege gesichert ist

Es ist keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung – und zwar komplett auf Kosten der Pflegekasse.

Was passiert, wenn ich nicht zum Beratungseinsatz gehe?

Hier wird es ernst: Wer den Beratungseinsatz versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes um 50% und bei wiederholtem Versäumnis sogar die komplette Streichung. Angesichts der Tatsache, dass der Beratungseinsatz kostenlos ist und nur 20 Minuten dauert, gibt es keinen Grund, ihn nicht wahrzunehmen.

So buchen Sie Ihren kostenlosen Beratungseinsatz

Bei Beratungseinsatz.online buchen Sie Ihren Termin in 2 Minuten:

  1. Wählen Sie Ihren Wunschtermin online
  2. Führen Sie die 20-minütige Video-Beratung durch
  3. Wir übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse

Für Sie: 0 € Kosten. 0 Aufwand. 100% Absicherung.

Beratungseinsatz jetzt erledigen

Buchen Sie Ihren kostenlosen Termin – oft noch heute verfügbar.

0800 9520430